Einsatzbeginn: | 06.05.2016 | 10:55 Uhr |
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Einsatzende: | 06.05.2016 | 11:10 Uhr |
Einsatzdauer: | 15 Minuten | |
Einsatznummer: | 2016-031 | |
Art: | BD (Kleinstbrand) | |
Einsatzort: | Langerwehe |
Am heutigen Morgen wurde die Löschgruppe Langerwehe zu einem vermeintlichen Brand nach Langerwehe-Süd alarmiert.
Vor Ort stellte man allerdings fest, dass es sich um ein genehmigtes Nutzfeuer handelte, so dass ein Eingreifen der Feuerwehr nicht erforderlich war.
Die Genehmigung lag auch der Leitstelle vor. Die Leitstelle konnte aber nicht zweifelsfrei feststellen, dass der Notruf dem angemeldeten Nutzfeuer galt, weshalb vorsorglich die Feuerwehr alarmiert wurde.
Wir nutzen die Gelegenheit um darauf hinzuweisen, dass das Verbrennen von Gartenabfällen in NRW generell verboten ist und mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.
Die örtliche Ordnungsbehörde kann aber in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilen. So war es hier geschehen.
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